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BVerwG, 21.09.1970 - VI B 24.70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstellung eines Bewerbers als Beamten des gehobenen Dienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.02.1970 - 270 III 68
- BVerwG, 21.09.1970 - VI B 24.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1970 - VI B 24.70
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine höchstrichterlich bisher nicht geklärte Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die einer Klärung im Revisionsverfahren fähig und bedürftig ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).